Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
TODO_APPROVAL
Diese AGB sind ein geprüfter Entwurf und ersetzen keine Rechtsberatung. Vor dem Livegang sind Firmenidentität, Gerichtsstand und anwendbares Recht zu bestätigen.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Beratungs-, Schulungs- und Umsetzungsleistungen sowie für die Bereitstellung von Software und Betriebsleistungen.
2. Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Phasen werden einzeln beauftragt; mit der Beauftragung einer Phase entsteht keine Verpflichtung für die nächste.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Nicht enthalten sind Leistungen, die nicht ausdrücklich genannt sind. Änderungen des Umfangs werden schriftlich vereinbart und können Preis und Termin verändern.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Ansprechpersonen, Zugänge, Daten und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aus diesem Bereich verschieben Termine entsprechend.
5. Preise und Zahlung
Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6. Termine
Termine sind nach bestem Wissen geplant. Verbindlich werden sie mit der schriftlichen Bestätigung. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse berechtigen zur angemessenen Verschiebung.
7. Abnahme
Ergebnisse werden nach Übergabe abgenommen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen schriftlich begründete Mängel meldet.
8. Nutzungsrechte und Eigentum
Mit vollständiger Bezahlung gehen die Nutzungsrechte an den im Projekt erstellten Arbeitsergebnissen (Code, Konfiguration, Dokumentation) auf den Auftraggeber über. Vorlagen, Methoden und Werkzeuge, die vor dem Projekt bestanden, bleiben Eigentum des Auftragnehmers; der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
9. Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit. Mängel werden innert angemessener Frist behoben. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Haftung
Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Auftragswert des betroffenen Projekts begrenzt. Keine Haftung besteht für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Basis von Beratungsleistungen trifft, sowie für Ergebnisse von KI-Systemen, die der Auftraggeber ohne vereinbarte Prüfstufe einsetzt.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich. Eine Geheimhaltungsvereinbarung kann vor Projektstart separat abgeschlossen werden.
12. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Soweit erforderlich, wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen.
13. Kündigung
Laufende Betriebs- oder Betreuungsverhältnisse können mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart ist. TODO_APPROVAL: Sitz bestätigen.